Vertragsrecht

Vertragsrecht


Unter dem Begriff Vertragsrecht werden alle Regelungen zusammengefasst, die das Zustandekommen eines Vertrages und die Wirkungen von Verträgen betreffen.

Gleichzeitig regelt das Vertragsrecht, wie im Fall von Schlechtleistungen, Mängeln und anderen Vertragsstörungen zu verfahren ist.

Die zahlenmäßig bedeutendsten Verträge sind

Kaufvertrag
Durch einen Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer einer Sache, dem Käufer die Sache zu Übergeben und ihm Eigentum zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.Probleme entstehen häufig dann, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarten Eigenschaften hat, also mangelhaft ist.
In diesem Fall müssen die Gewährleistungsrechte des Käufers geprüft und durchgesetzt werden. So kann der Käufer unter Umständen Nacherfüllung verlangen, von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob ggf. der Verkäufer eine Garantie übernommen hat und der Käufer Ansprüche aus dieser Garantiehaftung stützen kann.
Werkvertrag

Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer (Hersteller) zur Herstellung und Schaffung eines individuellen Werks. Dies bedeutet, dass der Unternehmer (Hersteller) die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs schuldet. Im Gegenzug ist der Besteller verpflichtet, den vereinbarten Werklohn zu zahlen.

Beispiele für Werkverträge sind: Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Herstellung von Software.

Probleme bei Werkverträgen entstehen häufig dann, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder das Werk mangelhaft hergestellt wurde. Hier ist insbesondere zu prüfen, ob die Fälligkeitsvoraussetzungen, insbesondere eine Abnahme, vorliegen. Bei Mängeln ist auf die ordnungsgemäße und formaljuristisch richtige Ausübung der Gewährleistungsrechte zu achten. So hat z.B. der Besteller dem Unternehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen.

Zu prüfen ist darüber hinaus die vertragliche Gestaltung. Gerade bei Bauvorhaben ist eine intensive Prüfung der einzelnen Leistungspflichten erforderlich.

Dienstvertrag
Ein Dienstvertrag hat ebenso wie der Werkvertrag eine entgeltliche Arbeitsleistung zum Inhalt. Der entscheidende Unterschied zum Werkvertrag liegt jedoch darin, dass beim Dienstvertrag die bloße Leistung als Solche geschuldet wird und nicht die Herbeiführung eines vereinbarten Erfolgs/Herstellung.

Bekanntestes Beispiel für einen Dienstvertrag ist sicherlich der Arbeitsvertrag. Darüber hinaus sind typische Dienstverträge der Behandlungsvertrag mit dem Arzt, Verträge über Unterrichtsleistungen (z.B. Fernunterricht), Telekommunikationsverträge und Geschäftsführerverträge.

Dienstleistungsverträge sind Dauerschuldverträge. Es besteht daher häufig der Wunsch, sich von diesen zu lösen. Für die Kündigung von Dienstleistungsverträgen sind die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere die vereinbarte Laufzeit zu überprüfen

 

Daneben gibt es jedoch weitere Vertragsarten wie zum Beispiel

  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag, Leihvertrag und Pachtvertrag
  • Geschäftsbesorgungsvertrag
  • Bürgschaft
  • Reisevertrag
  • Erbvertrag
  • Transport- und Beförderungsvertrag
  • Handelsvertretervertrag
  • Bauvertrag
  • Versicherungsvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Tauschvertrag
  • Ehevertrag

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