Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren bildet das Arbeitsrecht einen Schwerpunkt unserer Kanzlei.

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräten stehen wir ebenfalls beratend zur Verfügung.

Das Kündigungsrecht, insbesondere die Vorbereitung oder Abwehr von betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen, stellt einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte im Individualarbeitsrecht dar.

Für unsere Mandanten entwerfen und verhandeln wir Arbeits- und Geschäftsführer- Anstellungsverträge zur Begründung eines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses ebenso wie Aufhebungsverträge im Falle der Beendigung desselben.

Im kollektiven Arbeitsrecht begleiten und beraten wir Sie sowohl bei der täglichen Betriebsratsarbeit als auch beim Verhandeln und Ausarbeiten von Betriebsvereinbarungen sowie dem Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

Sollten Sie Umstrukturierungs- oder Personalanpassungsmaßnahmen durchführen wollen, steht Ihnen unser Team auch interdisziplinär zur Verfügung, damit aufgrund bestehender Wechselwirkungen die für Sie optimale Lösung erarbeitet werden kann.

Ansprechpartner


Kai-Uwe Schaffer

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA



Kontakt
+49 2151 7374 750
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