Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen Ihres unternehmerischen Handelns, von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung und Beendigung des unternehmerischen Handelns. Unsere Beratung umfasst sämtliche Gründungsfragen, Umstrukturierungsszenarien durch Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung wie auch den Bereich des Unternehmenskaufs/-verkaufs bzw. die Beendigung unternehmerischen Handelns im Rahmen einer Liquidation bzw. Insolvenz.

Wir beraten und begleiten sowohl das Unternehmen als auch die Geschäftsführung bei der Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Vorhaben, ebenso wie bei Haftungsfragen innerhalb und außerhalb von Krisensituationen. Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere auch die vorbeugende Beratung über Pflichten und Haftungsrisiken, die Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern drohen. Regelmäßig vertreten und begleiten wir Gesellschafter und Geschäftsführer in Gesellschafterversammlungen und bereiten diese vor. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in gerichtlichen Verfahren, die zwischen Gesellschaftern, Gesellschaften und Geschäftsführern bzw. Vorständen geführt werden. Hierzu gehört u.a. auch die Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter, Steuerbehörden oder sonstige Gläubiger. Die Beratung erfolgt je nach Bedarf auch interdisziplinär, d.h. auch im Bereich der Schnittstellen und Verzahnungen zum Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht.

 

Ansprechpartner


Kai-Uwe Schaffer

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA



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