Bau- und Architektenrecht

 

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts vertreten wir sowohl Bauunternehmer und Architekten als auch Bauherren.

Hier liegen die Schwerpunkte bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, in der Gestaltung und Prüfung von Bau- und Architektenverträgen sowie in der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen.

Neben der baubegleitenden Beratung führen wir für Sie selbstständige Beweisverfahren und vertreten Sie bei allen sonstigen gerichtlichen Auseinandersetungen.

Im Rahmen der Beratung und Vertretung von Architekten stehen insbesondere Vergütungs- und Haftungsfragen im Vordergrund.

 

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