Arbeitsrecht

 

Seit vielen Jahren bildet ein Schwerpunkt unserer Kanzlei das Arbeitsrecht.

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Betriebsräten stehen wir ebenfalls beratend zur Verfügung.

Das Kündigungsrecht, insbesondere die Vorbereitung oder Abwehr von betriebs-, verhaltens- und personenbedingten Kündigungen stellt einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte im Individualarbeitsrecht dar.

Im kollektiven Arbeitsrecht liegen unsere Schwerpunkte bei der Verhandlung und dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan, Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen und die Beratung bzw. Vertretung bei Betriebsübergängen.

Des Weiteren beraten wir Sie gern bei Fragen zur Kündigung besonders geschützter Personengruppen wie z. B. behinderte Menschen, Schwangere, Auszubildende und Betriebsratsmitglieder.

Wir stehen Ihnen auch bei den Entwürfen von Arbeitsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen bzw. im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Aufhebungsverträgen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartner

Sibylle Gohlke*
Dirk Pauls
Ralf Hauser*
* Fachanwälte/ -innen für Arbeitsrecht