Klartext: Stresstest für Verwalter

von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Krefeld
ZInsO 46/2011

Alle fordern Qualität der Verwalterleistung. Es gibt erhebliche Anstrengungen, Qualität nachzuweisen, Qualität einzufordern und auf dieser Grundlage Listungs- und Bestellentscheidungen zu begründen. Bei so viel Qualitätsbewusstsein müsste man doch davon ausgehen dürfen, dass ein Mindestmaß an Professionalität heute nicht mehr unterschritten wird!

Also kein Grund zur Panik, wenn unerwartet ein Vertreter des GSV im Gerichts&ur auf den Berichtstermin wartet? Oder ein solcher Gläubigervertreter Akteneinsicht in ein seit Jahren laufendes Verfahren nehmen möchte? Alles unbegründet?

Weit gefehlt: Es gibt immer noch Verwalter, die allen Grund haben, in Panik zu geraten!