von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Kontenrahmen zur insolvenzrechtlichen Rechnungslegung“ des Gravenbrucher Kreises
Bereits die Bekanntgabe durch den Gravenbrucher Kreis, zur Fortentwicklung von InsO Excellence einen eigenen Kontenrahmen zur insolvenzrechtlichen Rechnungslegung vorzugeben, hat ein großes Echo hervorgerufen.
Allerdings zeigt der Umgang mit dem Thema Verständnisprobleme. Zum einen wird die Vermutung geäußert, dass das Selbstverständnis des Gravenbrucher Kreises auch hier Vorgaben erwarten lässt, die die Anforderungen an ein Normalverfahren übersteigen. Es wird aber auch Verwunderung darüber geäußert, dass die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises noch eine Arbeitsgruppe Kontenrahmen benötigen, da man erwartet hätte, dass diese über einen allen Anforderungen gerecht werdenden Kontenrahmen verfügen dürften!? ...weiterlesen
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