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BFH: Steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten

Mit Urteil vom 12.05.2011 - Az. VI R 42/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Zivilprozesskosten (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Auslagen des Gerichtes für Zeugen und Sachverständige) dann abzugsfähig sind, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In diesem Falle stellen alle Kosten eine außergewöhnliche Belastung des Prozessführenden dar.

   

Klartext: Stresstest für Verwalter

von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Krefeld
ZInsO 46/2011

Alle fordern Qualität der Verwalterleistung. Es gibt erhebliche Anstrengungen, Qualität nachzuweisen, Qualität einzufordern und auf dieser Grundlage Listungs- und Bestellentscheidungen zu begründen. Bei so viel Qualitätsbewusstsein müsste man doch davon ausgehen dürfen, dass ein Mindestmaß an Professionalität heute nicht mehr unterschritten wird!

   

Informationsveranstaltungen im November

Wir freuen uns, Ihnen auch im November wieder zwei Informationsveranstaltungen auf dem Gebiet des Familienrechtes und des Arbeitsrechtes zu folgenden Themen anbieten zu können:

   

Informationsveranstaltungen im September

Die Sommer- und damit die Urlaubszeit steht unmittelbar bevor. Zu Ihrer besseren Planung möchten wir Sie daher bereits jetzt auf zwei Informationsveranstaltungen aufmerksam machen, die unsere Fachanwälte für Familienrecht und Arbeitsrecht im September für Sie halten werden.

   

ESUG und die Irrtümer der Verwalterauswahl

von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Klaas & Kollegen Rechtsanwälte

Der gerichtlich bestellte Verwalter hat versagt, er war ein Hindernis bei dem Versuch der Gläubiger, Unternehmen zu sanieren. Das ESUG soll daher die Sanierung von Unternehmen durch ein exklusives Bestimmungsrecht des Verwalters durch die Gläubiger erleichtern. Dann wird alles anders, besser. Andere Verwalter werden zeigen, wo es lang geht. Es sei nur konsequent, wenn die Gläubiger endlich zu ihrem Recht kämen, das in der InsO bereits verankert sei, bislang aber vorenthalten wurde.

   

Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit als taugliches Qualitätsmerkmal des Insolvenzverwalters?

von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht/Dipl.-Betriebswirt Wilhelm Klaas
und Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht/Dipl.-Betriebswirt Dr. Frank Thomas Zimmer, LL.M. oec., Krefeld

Der BGH ist in einer Entscheidung v. 21.10.20101 zu dem Ergebnis gekommen, dass den Insolvenzverwalter keine insolvenzspezifische Pflicht trifft, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft als Neumasseverbindlichkeiten bevorzugt zu befriedigen sind. Hieraus wird teilweise abgeleitet, die Anzeige der Masseunzulänglichkeit könne grds. hinausgezögert werden, was im Umkehrschluss zu der Annahme verleiten könnte, dass eine frühzeitige Anzeige zum Zeitpunkt des Eintritts der bestehenden Masseunzulänglichkeit eine Pflichtverletzung darstellen könnte.

   

Professionelle Insolvenzverwalter entwickeln praxistaugliche Standardkontenrahmen

von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Kontenrahmen zur insolvenzrechtlichen Rechnungslegung“ des Gravenbrucher Kreises

Bereits die Bekanntgabe durch den Gravenbrucher Kreis, zur Fortentwicklung von InsO Excellence einen eigenen Kontenrahmen zur insolvenzrechtlichen Rechnungslegung vorzugeben, hat ein großes Echo hervorgerufen.

Allerdings zeigt der Umgang mit dem Thema Verständnisprobleme. Zum einen wird die Vermutung geäußert, dass das Selbstverständnis des Gravenbrucher Kreises auch hier Vorgaben erwarten lässt, die die Anforderungen an ein Normalverfahren übersteigen. Es wird aber auch Verwunderung darüber geäußert, dass die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises noch eine Arbeitsgruppe Kontenrahmen benötigen, da man erwartet hätte, dass diese über einen allen Anforderungen gerecht werdenden Kontenrahmen verfügen dürften!? ...weiterlesen

   

Standpunkt: Testierte Professionalität contra Leistungskontrolle?

von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas

Es scheint, als herrsche bei der Frage der Verwalterauswahl und Bestellung ein Glaubenskrieg zwischen den Verfechtern der Leistungsmessung und den Anhängern testierter Professionalität. Und wie immer in Glaubenskriegen fehlt auf beiden Seiten jede Bereitschaft, positive Ansätze oder sogar Gemeinsamkeiten zu erkennen. Jüngstes Beispiel ist die neu gefeierte Allianz zwischen Auftraggebern (Gerichten) und Kunden (Gläubigern).

   

Extrem stressige Premiere

INDat Report 07/2010 - Reportage

Krefeld. Kaum hatten die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises beschlossen, das selbst entwickelte Zertifizierungsverfahren InsO Excellence in ihren Kanzleien bis Ende 2012 zu durchlaufen, da stellte sich schon die erste Sozietät dem 223 Prüfpunkte umfassenden Kriterienkatalog: die Krefelder Verwalterkanzlei Klaas & Kollegen. Am vierten Tag der Prüfung durch zwei Auditoren der DQS GmbH stand das Ergebnis der Premiere fest.

   

Trainerschein für die Bundesliga

INDat Report 06/2010 - Im Gespräch

Düsseldorf. Eine »Selbstverpflichtung zur Gewährleistung höchster Qualitätsmaßstäbe in Insolvenzverfahren« haben die Mitglieder des Gravenbrucher Kreises am 24/25.7.2010 beschlossen. Bis Ende 2012 wollen sie sich der Prüfung zur Erlangung des neu entwickelten Zertifikats »InsO Excellence« unterziehen. Peter Reuter fragte den Sprecher des Gravenbrucher Kreises, RA Dr. Frank Kebekus, ob sich auch Nicht-Mitglieder an dieser Benchmark messen lassen können.

   
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