von Rechtsanwalt Wilhelm Klaas, Klaas & Kollegen Rechtsanwälte
Der gerichtlich bestellte Verwalter hat versagt, er war ein Hindernis bei dem Versuch der Gläubiger, Unternehmen zu sanieren. Das ESUG soll daher die Sanierung von Unternehmen durch ein exklusives Bestimmungsrecht des Verwalters durch die Gläubiger erleichtern. Dann wird alles anders, besser. Andere Verwalter werden zeigen, wo es lang geht. Es sei nur konsequent, wenn die Gläubiger endlich zu ihrem Recht kämen, das in der InsO bereits verankert sei, bislang aber vorenthalten wurde.
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